Steuerregeln machen fachlich versierte Steuerberater nötig!
- Geschrieben von Portal Editor
Keiner mag sie so wirklich und trotzdem herrscht bei vielen Menschen die Meinung vor, das Steuern als Geldleistung an den Staat durchaus ihre Berechtigung haben.
Wenn auch oftmals widerwillig gezahlt, sieht man doch ein, das Steuern zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs notwendig sind und von allen Bürgern eines Staates gezahlt werden müssen, wobei die Betonung auf "allen Bürgern, Firmen und Konzernen" liegen muss, auch was die Höhe angeht. Die Betonung liegt dabei immer auf "allen". Oftmals wird von den Bürgern allerdings angemahnt, das die Steuern aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet werden müssen, was selten der Fall ist. Steuern werden deshalb oft auch als Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung beschrieben.
Steuern sind heute reine Geldleistungen
Aus dem alten Ägypten sind Aufzeichnungen vorhanden, die bereits im 3. Jahrtausend vor Christus staatliche Einnahmen aus der Ernte in Form von Erntesteuer und von der Nutzung des Nils als Transportweg in Form des Nilzolls berichten, die von so genannten Schreibern verwaltet wurden. Gleiches galt für die Hochkulturen in Mesopotamien entlang des Euphrat und des Tigris, wo allerdings die Buchhaltung zur Besteuerung von Vieh und Fischfang in den Händen der Tempelverwaltung lag.
- Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/1871 beschleunigten die umfangreichen Reparationen, die Frankreich an das Deutsche Reich leisten musste, die wirtschaftliche Blüte der Gründerjahre. Insgesamt musste Frankreich 5 Milliarden Goldfranc an das Deutsche Reich zahlen.
- Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Versailler Vertrag zu massiven Reparationen verpflichtet.
- Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Ansprüche auf Reparationen erhoben. 1946 wurde das deutsche Auslandsvermögen beschlagnahmt, außerdem wurden die Devisenbestände eingezogen, Warenzeichen und Patente beschlagnahmt und Demontagen vorgenommen (Pariser Reparationsabkommen). Die Wertberechnung dieser Entnahmen ist bis heute schwer feststellbar und arg umstritten. So reichen die Schätzungen für das Auslandsvermögen von 315 Millionen US-Dollar bis zu 20 Milliarden Reichsmark und differieren damit auf Reichsmark umgerechnet um den Faktor 16. Beim Londoner Schuldenabkommen wurde 1953 die Verrechnung aller bislang entnommenen Reparationen ausgeschlossen: Sie seien geringfügig angesichts der möglichen Reparationsforderungen und die deutsche Seite sei gut beraten, die Frage der Reparationen für immer ruhen zu lassen.
Seit dem 6. Jahrhundert vor Christus gab es in der römischen Königszeit bereits vergleichbar der griechischen Finanzverwaltung ein System der Abgabenordnung (census), die durch hohe Beamte, den so genannten "censores" überprüft und festgelegt wurden. Ein Großteil der Staatsaufgaben wurden allerdings von den Bürgern selbst erledigt. So brauchte man sich nur in außergewöhnlichen Situationen der Bürgergelder bemächtigen. Mit der zunehmenden Expansion des römischen Reiches wuchsen die Kosten und man entdeckte die Tributzahlungen erneut. Die besetzten Provinzen und tributpflichtigen Reiche leisteten so mächtige Beträge, das im Jahr 167 nach Christus die römischen Bürger von allen direkten Steuern befreit wurden.
In den Provinzen wurden die direkten Steuern (Grund- und Kopfsteuer) durch Prokuratoren verwaltet, doch der Einfachheit halber war die Erhebung der indirekten Steuern (Zölle, Wege- und Nutzungsgelder) verpachtet und das System der Steuerpächter (publicani) führte zu Misswirtschaft und Ungerechtigkeiten. Erst Kaiser Augustus legte die gesamte Steuererhebung wieder in die Hände von staatlichen Beamten (Quästoren).
Berühmt wurde dabei ein Fehlgriff, der anschaulich auch den Ideenreichtum der Steuereintreiber verdeutlicht: Der von Caesar in seine Heimat entlassene gallische Sklave Licinius wurde von Augustus als Verwalter in Lugdunum (das heutige Lyon) eingesetzt, wo Licinius dann das Jahr um zwei Monate erweiterte. Diese Idee brachte ihm in Lugdunum zwei weitere Monatssteuern im Jahr ein, bis Augustus – nach heftigen Beschwerden aus Gallien – diese Art der Steuererhebung nach etwa zwei Jahren einstellte.
Wenn wir zusammenfassen, sind Steuern in der Regel die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das damit wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und anderer Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein fortdauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt. Wichtiger denn je ist also die Verpflichtung eines guten Steuerberaters. Im Geschäftsleben geht es gar nicht ohne.
Steuerberatung beinhaltet folgende Leistungen
Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.
Im Detail sind die folgenden Aufgaben für einen Steuerberater vorgesehen:
- Führung der Buchhaltung für gewerbliche Mandanten
- Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber
- Erstellung von Jahresabschlüssen für bilanzierende Mandanten
- Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für nichtbilanzierende Mandanten
- Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich
- Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten sowie in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit
- Beratungsleistungen hinsichtlich
- Steuergestaltung
- unternehmerischer und betriebswirtschaftliche Fragen
- des betrieblichen Rechnungswesen und des internen Kontrollsystems
- Existenzgründungsfragen und bei Sanierungsfällen
- Vermögensverwaltung und Planung
- Rating, Unterstützung bei Bankverhandlungen
- Sonstige Beratung und Vertretung (insbesondere hinsichtlich Sozialversicherungen)
- Gutachtertätigkeiten
- Unternehmensbewertungen
- Testamentseröffnungen
Nicht zulässig ist die Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten (Vorbehaltsaufgabe der Rechtsanwälte) und die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen (Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer).
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