Wer wirbt, der bürgt! - Bundesgerichtshof urteilt!
- Geschrieben von Portal Editor
Loben ohne Risiko gibt es nicht mehr: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind Prominente, die Werbung für Finanzprodukte machen, bei Misserfolg des Produktes auch haftbar.
Bezahltes Lob kann von nun an teurer werden: Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Prominenten verschärft, die mit ihrem Namen und ihrer Sachkenntnis für Kapitalanlagemodelle werben. Wer wirbt, sei auch verantwortlich für sein Tun - erst recht, wenn er weithin bekannt ist und es um Geld geht, urteilte der BGH.
Als Erstes betrifft das den früheren Verteidigungsminister Rupert Scholz.
"Mich hat die Beachtung aller denkbaren Anlegerschutzregelungen, die das Fondskonzept auszeichnet, beeindruckt" - wegen solcher und ähnlicher Aussagen über den Deutschen Vermögensfonds I, der 2005 pleite ging, droht Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) eine Schadenersatzforderung. Nach diesem Urteil droht dem früheren Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) nun eine Schadenersatzforderung. Der Rechtsprofessor hatte 2004 in Interviews in verschiedenen Branchenblättern für den 2005 pleitegegangenen "Deutschen Vermögensfonds I" geworben. Seine lobenden Äußerungen waren dem Anlageprospekt beigelegt. In den Interviews hieß es etwa: "Mich hat die Beachtung aller denkbaren Anlegerschutzregelungen, die das Fondskonzept auszeichnet, beeindruckt." Oder: "Erst nach einer genauen Prüfung der Strukturen und der Personen habe ich meine persönliche Mitwirkung und Unterstützung zugesagt. Denn wir wissen, dass es in der Vergangenheit nicht überall nur gut gelaufen ist. Deshalb musste ein Konzept entwickelt werden, das nicht nur Renditen offeriert, sondern voll durchkontrolliert ist und von unabhängigen und erfahrenen Persönlichkeiten geleitet wird." Von diesen Interviews wurden Sonderdrucke angefertigt, die mit dem Emissionsprospekt den Anlageinteressenten übergeben wurden. Auch als Scholz nach wenigen Monaten wieder aus dem Beirat ausschied, lagen seine werbenden Äußerungen noch bei. Als der Fonds pleiteging, machten geschädigte Anleger Prospekthaftungsansprüche geltend. Das OLG Karlsruhe hatte eine Haftung Scholz' verneint, weil er nicht direkt am Anlageprospekt mitgewirkt habe. Das sahen die Bundesrichter anders und hoben das OLG-Urteil auf.A
Auch Anke Engelke und Manfred Krug
Das OLG muss nun prüfen, ob er dann für die Entfernung seines Interviews aus dem Prospekt sorgte. Die bloße Behauptung, er sei nicht zur Beseitigung aller Produktinformationen in der Lage gewesen, genüge nicht. Außerdem ist zu klären, ob Scholz wusste, dass seine Aussagen sowie Foto und Lebenslauf für Werbezwecke verwendet werden sollten. Dies liege allerdings nahe, so der BGH.
In der Vergangenheit haben bereits viele Prominente für Finanzprodukte geworben, manche sogar in Werbespots: Der ehemalige Nationaltorhüter Oliver Kahn zum Beispiel für die Deutsche Vermögensberatung, Schauspieler Manfred Krug für die Aktie der Telekom oder Moderatorin Anke Engelke für den Versicherer Hannoversche Leben.
BGH erweitert Haftungsrisiko für Prominente
09.12.2011, 15:25 Süddeutsche Zeitung
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