Türkei verabschiedet neues Migrations- und Asylgesetz
- Geschrieben von Portal Editor
Die Türkei gilt als wichtiges Transitland für illegale Einwanderer, die nach Griechenland oder nach Europa gelangen wollen.
Nicht ohne Grund hat Griechenland in den letzten beiden Jahren an einigen Grenzabschnitten für zusätzliche Grenzsicherungsmaßnahmen gesorgt.
So ist die Türkei verständlicherweise bereits seit längerem unter Zugzwang, ihr als äußerst antiquiert geltendes Asylrecht zu reformieren. Gerade in Anbetracht der jüngsten Bewegungen im Rahmen der massiv ins Stocken geratenen EU-Beitrittsverhandlungen. Das erstmals im Mai vergangenen Jahres vorgestellte Gesetz soll nun das bisher nicht besonders funktionstüchtige Flüchtlingssystem entsprechend anpassen. Das zumindest berichtet die türkische Zeitung Hürriyet.
Das neue Gesetz, das die Abgeordneten verabschiedeten, schütze nun auch die Flüchtlinge aus Syrien und anderen nichteuropäischen Staaten als „vorbehaltliche Flüchtlinge“. Vormals waren sie nur als „Gäste“ angesehen worden. „Nun wird ihnen erlaubt in der Türkei zu bleiben, bis sie an ein Drittland überstellt werden können“, heißt es dazu im Gesetzestext, der jedoch nach wie vor nur Europäern vollen Flüchtlingsstatus zuerkennt.
Flüchtlinge vor Folter und Diskriminierung geschützt
Gemäß dem neuen Gesetz, berichtet hierzu auch die türkische Zaman, könnten Ausländer und diejenigen, die internationalen Schutz in der Türkei suchen, nun nicht wieder an Orte, wo sie unter Folter, unmenschliche Behandlung oder erniedrigender Strafe leiden müssen bzw. wo sie wegen ihrer Rasse, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe bedroht werden, geschickt werden. Außerdem sehe das Gesetz vor, dass Ausländer, die im Zuge ihrer Einreise eine umfangreiche Untersuchung über sich ergehen lassen müssen, jetzt nur noch für vier Stunden festgehalten werden können.
Ein weiterer Artikel des Gesetzes ermögliche es türkischen Behörden Ausländer nur für fünf Jahre die Einreise zu verbieten. Anders liege der Fall, wenn diese Person als eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu sehen ist. Dann könne sich das Verbot auf zehn Jahre erhöhen.
Ausländer mit abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigungen drohe hingegen nur ein Jahr Verbot, wenn sie im Büro eines Gouverneurs vorsprechen.
Das Gesetz sehe darüber hinaus vor, dass Ausländer, die für mehr als 90 Tage in der Türkei bleiben, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen sollten. Die Aufenthaltserlaubnis werde jedoch ungültig, wenn diese sechs Monate lang nicht verwendet werde. Auch hätten Behörden nun das Recht, Ehen von Ausländern mit türkischen Bürgern im Falle eines „begründeten Verdachts“ von Betrügereien zu untersuchen. Ausländer, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis seit acht Jahren ununterbrochen in der Türkei seien, könnten zudem eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Lob von der EU: „Klares Bekenntnis“ zur EU
Die beiden EU-Kommissare Stefan Füle und Cecilia Malmström begrüßten den jüngsten Vorstoß von Seiten derTürkei. In einer gemeinsamen Erklärung werteten sie die Verabschiedung des Gesetzes als „klares Bekenntnis, ein effektives Migrations-Management-System im Einklang mit der EU und den internationalen Standards aufzubauen“. Auch von Menschenrechtsgruppen sei, so die Hürriyet, die Neuigkeit positiv aufgenommen worden. Dennoch gab es Vorbehalte, dass das neue Gesetz zu kurz greife, um die eigentlichen Probleme des Landes zu lösen. „DieTürkei hält in seinem Gesetz immer noch an geografischen Einschränkungen fest, indem sie einzig europäische Flüchtlinge unter vollen Schutz stellt“, kritisiert etwa Volkan Gorendağ von Amnesty International Türkei. Dennoch sei das Ganze eine wegweisende Entscheidung. Das erste Mal überhaupt gebe die Türkei dem Thema Migration einen rechtlichen Rahmen.
Das Gesetz regle, so informiert die Hürriyet weiter, auch das Recht des Einzelnen auf Anfechtung von Abschiebungen vor türkischen Gerichten. Nach Einschätzung von Füle und Malmström könnte das neue Gesetz zu weiteren Gesprächen über die Liberalisierung der Visabestimmungen zwischen dem 27-Nationen Block und derTürkei führen. Wesentlichster Streitpunkt ist hier nach wie vor das Rückholabkommen.
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