Türkei - Verfassungsgericht lehnt Verlängerung der U-Haft ab
- Geschrieben von Portal Editor
Seit Jahren fordern Europarat und der europäische Gerichtshof von der Türkei eine Reform im Bezug auf die Anwendung der Untersuchungshaftzeiten.
Der türkische Justizminister hatte ein Reformpaket angekündigt, an dessen Umsetzung jedoch zu Recht gezweifelt werden darf.
Derzeit liegt die Untersuchungshaft bei Verstößen gegen das Anti-Terrorismus-Gesetz bei fünf Jahren, was bedeuten kann, das Bürger ohne konkretes Vorliegen von Gründen für bis zu fünf Jahren inhaftiert werden können. Jetzt, nach den Protesten ausgehend vom Gezi Park, war es zu einem "Reformvorschlag" des türkischen Parlaments gekommen, der eine Verlängerung der U-Haft auf 10 Jahre vorsah!
Einmal mehr zeigt sich hier der wirkliche Reformwille des türkischen Parlaments. So werden eine Reihe von Menschen als "Mitglieder einer terroristischen Organisation" eingestuft und verurteilt, obwohl sie nur ihr Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit wahrgenommen haben, indem sie an Massenprotesten teilnahmen. Anti-Terroreinheiten der türkischen Polizei hatten während der Proteste zahlreiche Menschen festgenommen.
Nach der Ablehnung des Gesetzesentwurfs durch das Verfassungsgericht hat das türkische Parlament jetzt ein Jahr Zeit, den Vorschlag zu überarbeiten, um vielleicht zu einem wirklichen Reformprozess zu gelangen, der noch im letzten Jahr möglich erschien. Die türkische Regierung hatte seiner Zeit zumindest über die Verkürzung der Untersuchungshaft debattiert.
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