Kurban Bayrami: privates Schlachten jetzt verboten!
- Geschrieben von Portal Editor
Vom 04. - 07. Okt. 2014 feiern (fast) alle Muslime auf der Welt das so genannte Opferfest Kurban Bayrami. Das Opferfest ist das höchste islamische Fest.
Kurban Bayrami wird zum Höhepunkt der Pilgerfahrt nach Mekka gefeiert, die jährlich am Zehnten des islamischen Monats beginnt und 4 Tage dauert. Das islamische Opferfest kann durch den Mondkalender auf jede Jahreszeit fallen, im Sonnenkalender verlagert es sich rund 11 Tage je Jahr nach Hinten.
Die Erzählung von der Beinahe-Opferung Isaaks (Gen 22,1-19 ) durch Abraham oder im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern, ist die Basis für das Opferfest Kurban Bayrami, dem höchsten sunnitischen Feiertag. Nach islamischem "Glauben" ist jeder wirtschaftlich Bessergestellte dazu verpflichtet, ein Opfer zu bringen. Als Opfertiere dienen Schafe, Rinder oder Kamele, wobei das zu opfernde Tier gesund sein muss.
Erneut beginnt in Kürze also wieder das alljährliche "Schlachten" aus Anlass des Kurban Bayrami, bei dem vermutlich hunderttausende Schafe, Ziegen und Rinder zumeist von Laien ohne Betäubung per Halsschnitt "getötet" werden.
In Österreich leben ca. 400.000 Menschen islamischen Glaubens (in Deutschland sind es fast 3,2 Millionen), aber auch viele Jahre nach Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes halten sich etliche von ihnen nicht an das in Österreich bestehende Betäubungsgebot (§ 32 Abs 3 TSchG) und schlachten Tiere ohne jegliche Betäubung, obwohl dies anachronistische, grausamste Tierquälerei darstellt.
Leider hat der österreichische "Gesetzgeber" seinerzeit - wohl aus Gründen falsch verstandenen Liberalismus bzw. nicht nachvollziehbarer "politischer Korrektheit" - eine schwer kontrollierbare Ausnahmeregelung in dieses grundsätzlich generelle Verbot eingebaut (§ 32 Abs 5 TSchG), wodurch die Betäubung vor dem Schächtschnitt "auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer anerkannten Religionsgemeinschaft" unterbleiben darf...!?
Dazu Ulrich Dittmann vom Arbeitskreis Tierschutz: "Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewusste und vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, sonst wäre diese Tötungsart nicht laut Tierschutzgesetz generell verboten - und wird eben nur durch diese Ausnahmegenehmigung" nach § 4a Abs. 2 Nr.2 TierSchG ermöglicht (in Österreich eben nach § 32 Abs 5 TierSchG). Dieser Paragraph ist unter der (falschen) Annahme und der Voraussetzung entstanden, es gäbe Vorschriften gewisser Religionsgemeinschaften, die eine Betäubung vor dem Schächten zwingend untersagen. Dass das nicht der Fall ist, ist heute allgemeiner Wissensstand - damit hat dieser Gesetzesvorbehalt seinen Sinn verloren und wäre ersatzlos zu streichen. Aber dafür fehlt vielen Volksvertretern offenbar der Mut, das logische Denkvermögen und v.a. das Mitgefühl mit der wehrlosen Kreatur“.
Dr. Gunter Bleibohm von Pro jure animalis: "Es ist unbestreitbar ein Verbrechen, eine Glaubensvorstellung dargestellter Art über das Leben und Leiden real existierender Lebewesen zu stellen, das Recht auf freie Berufsausübung über Leid, Schmerz und Angst von Tieren zu stellen, die dem Menschen in seiner Leidensfähigkeit in nichts nachstehen".
Von Mustafa Çelebi folgt jährlich ein Bericht über "Kurban Bayrami" ohne brutale Massen-Schlachtungen: "Wie jedes Jahr schreibe ich auch dieses Mal, um die Menschen daran zu erinnern, dass sie nicht unbedingt ein Tier schlachten müssen, um Gott zu dienen. Obwohl immer wieder von mehreren Gelehrten erklärt wird, was es denn nun mit dem Opferfest auf sich hat, so ist es dennoch längst nicht bei allen angekommen. Im Koran gibt es kein Opferfest. Es gibt zwar das Opferritual an sich, doch ist dieses nicht unbedingt damit verbunden, dass man ein Tier schlachten muss:
22/37. Das Fleisch (Opferfleisch) erreicht Allah nicht, noch tut es ihr Blut, sondern eure Ehrfurcht (Takwa) ist es, die Ihn erreicht ..."!
Das Schlachten zum Opferfest wurde gerade auch auf Moskaus Straßen verboten!
Die Stadtverwaltung von Moskau hat mit dem islamischen Rat Russlands (RMR) nun eine Art Schlachtvorschrift erlassen. Hiernach ist aus hygienischen und politischen Gründen das Schlachten in der Stadt nicht erlaubt. Das Moskauer Amt für religiöse Angelegenheiten teilt in seiner Schlachtordnung mit, dass das Schlachten von Tieren zum Opferfest nur in Schlachtanlagen außerhalb der Stadtgrenzen von Moskau erlaubt ist. Das Schlachten in der Stadt selbst sei verboten. Diese Verordnung soll möglichen Verunreinigungen auf Moskaus Straßen vorbeugen.
Das "private" Schlachten ist seit gestern auch in der Türkei unter Strafe verboten!
Eine vergleichbare Verordnung ist nun auch von der regierenden AKP in der Türkei erlassen worden, wobei der Schwerpunkt allerdings auf hygienischen Gründen basiert. Auch in der Türkei ist nunmehr das private "Schlachten" verboten und nur noch in den Schlachthöfen von Fachpersonal durchzuführen. Zur Durch- und Umsetzung sollen eklatante Strafen beitragen, so soll es Bußgelder in Höhe von 1.051,- TL (immerhin mehr als 300,- €) für denjenigen geben, der weiterhin Tiere unter freiem Himmel vor oder hinter Häusern, auf Straßen, Plätzen, in Parkanlagen oder an Autobahnrändern schlachtet.
Sokakta kurbana 1.051,- TL ceza!
ÇEVRE ve Şehircilik Bakanlığı, Kurban Bayramı için 81 ilde denetim ekipleri görevlendirdi. Kapı önlerinde kurban kesenler Alo 181’e ihbar edilebilecek.
Çevre Kanunu’na aykırı hareket edenlere, apartmanda, sokakta, otoban kenarında, parkta kurban kesenlere bin 51 lira para cezası kesilecek. Şartlara uymayan ve kirlilik oluşturan işletmeler ise 42 bin 232 lira ödeyecek.
1.051 TL Strafe für das "Opfern" auf der Straße!
Das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung hat in 81 Städten / Provinzen Teams ernannt, um die Einhaltung der Bestimmungen zu überprüfen. Wenn trotzdem Bürger bei dem widerrechtlichen Schlachtaktionen gesehen werden, kann über die Telefonnummer 181 eine Anzeige erfolgen.
Handlungen im Widerspruch zum verabschiedeten Gesetz (Schlachten in der Umwelt, in Wohnungen, an der Straße oder Autobahn), kann zu Geldstrafen in Höhe von 1.051,- TL führen. Wenn Unternehmen (Schlachtbetriebe) sich nicht an die Bedingungen und Formen des Tierschutzes halten, können Strafen von 42.232,- TL erfolgen.
So veröffentlicht in allen wichtigen türkischen Tageszeitungen.
Vielleicht auch ein Zeichen, in Europa über gewährte Sonderregelungen aus religiösen Gründen nochmals nachzudenken.