Sultan - am Beispiel Abdülmehcid
Der Titel Sultan beinhaltet sowohl moralisches Gewicht als auch religiöse Autorität und orientiert sich an der Rolle des Herrschers, wie sie im Koran definiert ist.
Allerdings war der Sultan kein religiöser Lehrer. Das Herrschaftsgebiet eines Sultans wird als Sultanat bezeichnet.
Der erste islamische Monarch, der diesen Titel trug, war der Ghaznawiden-Herrscher Mahmud von Ghazni (998–1030). Später wurde Sultan der übliche Titel der seldschukischen-, ayyubidischen, mamelukischen, osmanischen und anderer Herrscher in der muslimischen Welt.
In Anatolien wurde das Sultanat der Osmanen, das dort seit dem 15. Jahrhundert (Eroberung Konstantinopels) kaiserlichen Rang beanspruchte, 1922 abgeschafft. Heute sind Oman und Brunei die einzigen souveränen Staaten, deren Oberhäupter noch den Titel Sultan tragen. Der Sultan von Marokko wandelte seinen Titel 1956 in „König“ um.
Ähnlich wie andere Herrschernamen wird auch der Begriff „Sultan“ heutzutage meistens in anderem Zusammenhang verwendet, nämlich im Tourismus. Das rührt wohl daher, dass die Reiseanbieter eine Assoziation mit den einstmals prächtigen Sultanspalästen für sich in Anspruch nehmen wollen. So werben viele Hotels und Reiseveranstalter, insbesondere im geographischen Umfeld des ehemaligen osmanischen Reiches, heute noch mit dem Begriff „Sultan“.
Sultan bezeichnet in der politischen Sprache die staatliche Autorität und später den islamischen Inhaber der Regierungsgewalt. Erstmals wurde Tughrul Beg (Sultan Tughril-Baig) 1055 der Titel „Sultan“ von einem Kalifen verliehen. Von 1517 bis 1924 galten die türkischen Osmansultane als Nachfolger der Abbasiden so zugleich als Kalifen. Seitdem gibt es keine Kalifen mehr. Die weibliche Form „Sultana“ gab es selten; nur einige Hauptfrauen der Kalifen von Cordoba wurden so genannt, zum Teil aber erst als Witwe.