Wert der Immobilie - Gutachten einholen
Stellen Sie sich vor, Sie wollen in der Türkei investieren. Wer sagt Ihnen denn, welchen Wert ein von Ihnen ins Auge gefasstes Objekt hat?
Natürlich können Sie unbesehen einfach einen geforderten Preis bezahlen. Wenn Sie dann später erfahren, dass der Preis nicht reell war, ärgern Sie sich.
Wie könnten Sie den tatsächlichen Wert einer Immobilie erfahren?
Nun, der einfachste Fall ist, dass Sie einen Kredit auf das Haus/die Wohnung bei einer türkischen Bank anfordern. Die Bank wird in aller Regel ein Wert-Gutachten als Grundlage für eine Kreditzusage benötigen. Gerne wird man Sie dort auch beraten, wie Sie zu diesem Gutachten kommen.
Wie entsteht so ein Expertenbericht?
Natürlich besteht so eine Expertise aus einer Vielzahl von Checklisten. Aber man kann vielleicht folgende Eckpunkte nennen:
* Immobilien-Untersuchung vor Ort mit Bewertung der physikalischen Besonderheiten und Eigenschaften der Umgebung
* Grundbucheinträge, Baugenehmigungen und staatliche bzw. örtliche Vorgaben und Vorschriften untersuchen und bewerten, Besitzverhältnisse klären
* Zukünftige Entwicklung des Gebietes erkunden und bewerten (Stadtplanung bezüglich künftiger Bebauung, geplante Verkehrsanbindungen usw.)
* Marktpreis der Umgebung feststellen
* Schuldenfreiheit des Verkaufsobjektes (Finanzamt, Strom, Wasser) bestätigen lassen und schließlich den
* reellen Wert festlegen.
Für ein Baugrundstück gelten ähnliche Checklisten!
Lehnen Sie es ab, dass die Kreditzusage der Bank ausschließlich aufgrund Ihrer Bonität erfolgt!
Nur so haben Sie die Sicherheit, dass Sie schon vor dem Kauf alles Wichtige wissen, so dass Sie sich Kopfschmerzen nach dem Kauf ersparen.
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Absicherung Ihres Immobilienkaufs
Handelt es sich um ein Objekt, das sich noch im Bau befindet, sollten im Vertrag alle Ausführungs-Details penibel genau aufgeführt sein. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen!
Haben Sie sich zum Kauf einer Immobilie entschlossen, wird der Verkäufer in aller Regel bei Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen.
Sorgen Sie auf alle Fälle dafür, dass die Leistung dieser Anzahlung notariell bestätigt wird! Die Kosten für diese Notarsbestätigung zu sparen, kann später zu erheblichen Rückzahlungsproblemen führen, wenn – aus welchen Gründen auch immer - der Vertrag storniert wird.
Legen Sie im Vertrag auch genauestens fest, unter welchen Bedingungen ein Vertragsrücktritt möglich ist und welche Kosten hierfür ggf. anfallen.
Sollten Sie die Notarskosten unbedingt sparen wollen (was nicht zu empfehlen ist), lassen Sie ins Grundbuchblatt (Tapu) Ihres Objektes folgenden Text eintragen:
„Dieses Objekt darf ohne Zustimmung von ……
(Ihr Name, Ihre Adresse) nicht verkauft werden!“
Lassen Sie die Eintragung in Anwesenheit eines vereidigten Dolmetscher Ihres Vertrauens vornehmen!
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