Erbrecht für Ausländer in der Türkei
Grundsätzlich sind alle Erbrechtsangelegenheiten sehr stark an deutsche Rechtsgrundlagen angelehnt. Wenn Ausländer, die in der Türkei Immobilien besitzen, sterben, so werden diese Immobilien den gesetzlichen Erben übertragen.
Die Erben des Ausländers erhalten in diesem Fall von dem Nachlaßgericht ihres Landes, deren Bürger sie sind, einen Erbschein. Der Ausländer erhält durch Vorlage des Gerichtsbeschlusses beim türkischen Gericht eine Vollstreckungserklärung. Gestützt auf diese Vollstreckungserklärung geht dann der Nachlaß des Verstorbenen auf die Erben über. Die Erben, denen die Immobilie übertragen wurde, erklären ihre Erbschaft und damit verbunden zahlen sie Erbschaftssteuer. Für jeden Erben bleibt auch hier ein bestimmter Betrag steuerfrei. Der zu versteuernde Wert des Erbes wird im Verhältnis zu den Erbteilen errechnet.
In jedem Fall sollten Sie rechtzeitig auch an diesen Fall denken, wenn Sie über Immobilienbesitz in der Türkei verfügen. Ziehen Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt und Notar hinzu, den Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Dolmetscher mit all ihren Fragen der Erbschaft und der Erbschaftssteuer konfrontieren und sichern Sie diese Gespräche abschließend mit testamentarischen Willen ab. Diese Regeln sind letztendlich internationales Recht und somit Überall gültig.
Im Zuge der Angleichung an europäische Gesetze und vor dem Hintergrund des gewünschten türkischen Beitritts zur europäischen Gemeinschaft werden Sie auf viele Ihnen bereits bekannte Regeln stoßen. Auch hier wird Ihr Dolmetscher immer eine Person Ihres Vertrauens sein müssen.
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