Anwerbeabkommen Türkei feierte 50-jähriges Jubiläum
Die Einwanderungsgesellschaft Deutschland wird im Jahr 2011 ein wichtiges Jubiläum feiern.
Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Türkische Republik den Vertrag über die Anwerbung von Arbeitskräften.
Fast 4 Millionen Menschen reisten als Folge dieses Vertrages als "Gastarbeiter" oder als Familienangehörige nach Deutschland. Über 2 Millionen von ihnen blieben - als Einwanderer. Ohne diese Menschen aus der Türkei wäre Deutschland heute nicht das, was es ist.
Durch den starken wirtschaftlichen Aufschwung herrschte seit etwa 1955 in Teilbereichen der deutschen Wirtschaft Arbeitskräftemangel, so in der Landwirtschaft und im Bergbau. Angesichts nahezu erreichter Vollbeschäftigung und drohenden Arbeitskräftemangels plante die Bundesregierung 1955, durch die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte dem Arbeitskräftemangel zu begegnen und dadurch zugleich auf künftige Lohnforderungen dämpfend zu wirken. Trotz der Anwerbeabkommen mit Italien 1955 sowie mit Spanien und Griechenland 1960 verschärfte sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter.
So schrieb der SPIEGEL im Sommer 1959: „Der Kampf um die Arbeiter ist zu einer aufreibenden Dauerbeschäftigung geworden, in die sich Personalverwaltungen großer Industrieunternehmen verstrickt sehen wie kleinere Betriebe mit wenigen Beschäftigten“. Arbeitsminister Theodor Blank sah 1959 keine Alternative zur Ausländerbeschäftigung, weil „trotz fortschreitender Rationalisierung und Mechanisierung der Produktionsverfahren in der Bundesrepublik weiterhin ein steigender Kräftebedarf zu erwarten“ sei. Ab 1960 machten sich zudem die geburtenschwachen Jahrgänge der Kriegsgeneration bemerkbar und auch die Senkung des Renteneintrittsalters verschärfte den Arbeitskräftemangel. Seit spätestens Ende der 1950er Jahre herrschte Vollbeschäftigung; im Jahr 1960 standen 153.161 Arbeitslosen 487.746 offene Stellen gegenüber. Zudem waren die Gewerkschaften erstarkt und hatten hohe Lohnsteigerungen erkämpft. Die Reallohnsteigerung zwischen 1950 und 1960 betrug 67 %. Ab 1956 begann die schrittweise Einführung der 40-Stunden-Woche (vorher: 48 Stunden), auch dies trocknete den Arbeitsmarkt weiter aus. Die Situation des Mangels änderte sich bis 1973 nicht. Die Arbeitslosenquote lag seit 1961 trotz Zuwanderung auf einem historisch niedrigen Stand, jeweils unter 1 %, abgesehen vom Jahr der „kleinen Rezession“ 1967.
Helmut Schmidt sah das Anwerbeabkommen bereits 1961 kritisch: "Es war ja Ludwig Erhard, der das Ganze in Gang brachte, zunächst als Wirtschaftsminister, später als Bundeskanzler. Deutschland hatte einen Bedarf an Arbeitskräften, was die Löhne ansteigen ließ. Das wollte er verhindern." 2004 befand er, "es [war] ein Fehler, dass wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten".
Stichwort: Anwerbeabkommen Italien und Spanien
1955 wurde das erste Anwerbeabkommen zwischen Italien und Deutschland unterzeichnet, hauptsächlich, um den bereits existierenden Zustrom ausländischer Arbeitnehmer in geregelte Bahnen zu bringen. Unternehmen wollten damals eine grundsätzliche Entscheidung für die Anwerbung von Ausländern, Gewerkschafter fürchteten um das Lohnniveau.
Die Bundesanstalt für Arbeit eröffnete Dienststellen in Italien - dort wurde gezielt nach den Bedarfsmeldungen von deutschen Unternehmern angeworben. Der Plan war, dass Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt werden - nach einem Rotationsprinzip sollte ein Wechsel bei weiteren Arbeitnehmern stattfinden. Diese Idee wurde aber nicht verwirklicht - die Unternehmen hatten ebenso wenig Interesse daran wie die Arbeitnehmer.
1960 wurden Anwerbevereinbarungen mit Spanien und Griechenland unterzeichnet. Der Mauerbau ließ die Zahl der Übersiedler stark zurückgehen - weitere Arbeitskräfte wurden dringend gesucht. Das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei wurde am 30. Oktober 1961 durch einen Notenwechsel zwischen den beiden Regierungen geschlossen. Eine Verbindungsstelle der Bundesanstalt wurde in Istanbul errichtet.
Die Bundesregierung schloss bis 1968 weitere Anwerbevereinbarungen - mit Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien. 1964 wurde der millionste «Gastarbeiter» begrüßt. Gastarbeiter wirkten wie ein arbeitsmarktpolitischer «Puffer»: Als es 1966/67 zur ersten Rezession im Nachkriegsdeutschland kam, verloren viele ihre Stelle. Die Zahl der sozialversicherten Ausländer sank von 1,3 Millionen auf 900 000. Im November 1973 schließlich kam es wegen der Wirtschafts- und Energiekrise zum Anwerbestopp.
Gastarbeiter im Wirtschaftswunderland
Zu Wirtschaftswunderzeiten kamen sie als «Gastarbeiter». Doch sie blieben, und zwar auf Dauer. Dieses Dilemma einer offiziell nicht existierenden deutschen Zuwanderungspolitik brachte der Schriftsteller Max Frisch auf den Punkt: «Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen.» In den 50er und 60er Jahren strömten sie zu Hunderttausenden ins Land. Damals fehlten in Deutschland Arbeitskräfte an allen Ecken und Enden. Heute sind 3,7 Millionen ohne Job, davon überdurchschnittlich viele Ausländer. Dennoch herrscht Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Glaubt man den Arbeitgebern, sind 1,5 Millionen offene Stellen nicht besetzbar.
Obwohl gesteuerte Zuwanderung bisher nicht stattfand, war die so genannte Arbeitsmigration zum Ausgleich von Beschäftigungsengpässen im Interesse der Wirtschaft immer geduldet. Den Anfang bei der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte machten im Dezember 1955 die Italiener. Es folgten Spanier und Griechen. Knapp sechs Jahre später, am 31. Oktober 1961, trat das Anwerbeabkommen mit der Türkei in Kraft.
Auch die ersten Türken kamen als «Gastarbeiter». Doch viele von ihnen kehrten nicht wieder in ihre Heimat zurück, sondern holten ihre Familien nach. Viele türkische Kinder kamen erst hier zur Welt. Von den zwei Millionen Türken, die heute in Deutschland leben, sind 17 Prozent auch hier zu Lande geboren. 425 000 haben einen deutschen Pass.
Als 1961 das Anwerbeabkommen mit der Türkei geschlossen wurde, gab es immer noch oder schon wieder Arbeitskräftemangel: Mit dem Mauerbau versiegte der Strom der DDR-Flüchtlinge.
Qualifizierte IT-Fachleute kommen per Green-Card
Das mag erklären, warum die Green-Card-Stellen so zögerlich Anklang finden: 14 Monate nach Beginn der Aktion ist gerade mal knapp die Hälfte des Kontingents ausgeschöpft. Derzeit streiten die Parteien darüber, ob aus der auf die Schnelle gezimmerten Green-Card-Regelung ein umfassendes Zuwanderungsrecht wird. Die Chancen dafür stehen eher schlecht. Nicht zuletzt, weil die Ausländer-Arbeitslosigkeit mit 12,1 Prozent derzeit deutlich über der Gesamtarbeitslosenquote von 9,0 Prozent liegt. Insgesamt waren Ende September 454 000 Ausländer erwerbslos gemeldet, davon knapp 151 400 Türken.
Auch die Pläne von Innenminister Otto Schily (SPD) für eine gesteuerte Zuwanderung knüpfen an Nützlichkeitserwägungen an: Hereingelassen werden soll nur, wen die Wirtschaft brauchen kann. Dabei könnte man Einwanderung bei schrumpfender deutscher Bevölkerung auch gezielt aus demographischen Gründen - etwa zur Stabilisierung des Rentensystems - für wünschenswert halten. Ohne gewaltige Summen für die Integration der Neuankömmlinge würde dies aber unweigerlich zu neuen Problemen im gesellschaftlichen Miteinander führen, wie sich schon bei der bisherigen Zuwanderung zeigte.
Denn noch immer leben viele Türken als «soziale und kulturelle Subgesellschaft» ihr völlig eigenes Leben. Ein Problem, für das Experten viele Ursachen sehen. So machen sie die Politik, die lange Zeit die Zuwanderung nicht wahrhaben wollte, für massive Defizite bei staatlichen Eingliederungshilfen verantwortlich. Auf der anderen Seite sehen sie aber auch bei vielen Betroffenen eine nur gering ausgeprägte Bereitschaft zur Integration.
Schwerpunktmäßig für Zuwanderer aus der Türkei hat deshalb das Bundesarbeitsministerium für dieses Jahr die Mittel zur sprachlichen, beruflichen, und sozialen Eingliederung aufgestockt: Von 94 auf gut 100 Millionen Mark - bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.
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