Das neue türkische Investitionsförderungsgesetz
- Geschrieben von Portal Editor
Am 19.06.2012 wurde das neue Investitionsfördergesetz der Türkeirückwirkend ab dem 01.01.2012 in Kraft gesetzt. Das neue Paket ist die vierte Novelle der Investitionsförderung seit dem Jahr 2004.
Sie beinhaltet eine weitere Diversifizierung bestehender und eine Reihe neuer Förderinstrumente. Der Gesetzgeber verbindet damit sechs wichtige Ziele:
- Rückführung des Außenhandelsdefizits
- höhere Wertschöpfung,
- Förderung der am wenigsten entwickelten Regionen,
- höhere Wirkungsgrade der Förderinstrumente,
- Abbau regionaler Disparitäten und
- Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit durch Clusterbildung und Hochtechnologie.
Die bislang bestehenden fünf Förderinstrumente wurden um drei neue ergänzt. Anstelle von bislang vier gibt es künftig sechs Förderregionen. Dabei nimmt der Entwicklungsstand von Region I bis VI ab, die Fördersätze jedoch zu. In der Regionen VI sind künftig alle Investitionen förderwürdig; in den übrigen fünf Regionen nur Investitionen in ausgewählten Sektoren.
Priorität besitzen solche Investitionen, die die Wettbewerbs- und die Technologiefähigkeit, bzw. Technologieführerschaft der TUR stärken. Beibehalten wird die kostenlose Bereitstellung und Überlassung von staatlichen Grundstücken für Investitionen in den organisierten Industriezonen.
Investoren können mit dem neuen Regime schon bei der Investitionsentscheidung Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen und nicht, wie bisher, erst im Stadium der Produktion. Dies ist ein qualitatives Novum und reduziert das Finanzierungsvolumen und somit die Kredit- und Zinslast für die Unternehmen.
Geltung und Ziele des 4. Investitionsfördergesetzes
Das 4. Investitionsfördergesetz wird rückwirkend ab dem 01.01.2012 angewandt und bis zum 31.12.2013 Gültigkeit besitzen.
- Investitionen, die in diesem Zeitraum getätigt werden, können für die Dauer von zehn Jahren die Förderinstrumente nutzen.