Sandschak im Osmanischen Reich
Im Osmanischen Reich gab es Verwaltungsstrukturen, die auf örtliche Bereiche als Unterabteilung der Provinzverwaltung begrenzt waren, die Sandschaks.
Vom 14. bis zum 16. Jahrhundert bildeten die Sandschaks eine Untergliederung eines Beylerbeyilik, dann eines Eyalet und seit 1867 eines Vilayet. An der Spitze eines Sandschaks stand meist ein Bey, der auch den Titel Sandschakbey führen durfte. Später wurde der Begriff Sandschakbey durch den Begriff Mütesarrıf ersetzt.
Wörtlich übersetzt wird der Begriff Sandschak durch Begriffe wie Fahne oder Banner, es handelt sich also um einen Verwalter oder einen Verwaltungsbezirk der jeweiligen Obrigkeit.
Je nach Einschätzung der Obrigkeit konnte ein Sandschak auch unabhängig sein, was durch besondere Aktivitäten oder Hilfen gegenüber der Obrigkeit als Belohnung galt. So gab es unter der Vilayetverfassung auch Sandschaks, die nicht zu einem Vilayet gehörten, sondern direkt der Zentralregierung unterstanden. Oftmals wurde diese Verwaltungsform aus strategischen oder religiösen Gründen gewählt. Als ein Beispiel für ein unabhängiges Sandschak sei hier Küdüs-i Sherif genannt, das vom November 1840 bis zum 9.12.1917 bestanden hat, dann bis 1948 von England und Irland unter dem Begriff Palästina und später unter dem Begriff Völkerbundgebiet Palästina verwaltet wurde und seit dem 14.05.1948 mit Staat Israel bezeichnet wird.
Unterhalb der Sandschaks gab es weitere Zergliederungen, die mit Kazas, dem Gerichtsbezirk, bezeichnet wurden und europäischen Kreisen oder Counties entsprachen. Darunter gab es die Unterämter oder Kommunen, die mit „Nahies“ bezeichnet wurden und den europäischen Bezirken entsprachen. Jetzt folgten die Dorfstrukturen, die mit „Karye“ bezeichnet wurden, in den Städten allerdings aus den Stadtvierteln bestanden und im Türkischen mit „Mahalle“ bezeichnet werden.
Mit dem Untergang der Osmanen nach dem Ersten Weltkrieg und im Übergang zur Türkischen Republik wurden alle verbliebenen Sandschaks zunächst unabhängig, dann mit Vilayet bezeichnet bis sie ihre noch heute gültigen Verwaltungsbezeichnungen erhielten.