CDU/CSU-Fraktion gegen Verschärfung Internetkontrolle

CDU/CSU-Fraktion gegen Verschärfung Internetkontrolle

Das gerade in der Türkei verabschiedete und auch vom Staatspräsidenten Gül unterzeichnete Gesetz zur Verschärfung der Kontrolle über das Internet wird nicht nur im Inland durch neuerliche, massive Protestaktionen in Istanbul, Izmir und Ankara begleitet, auch international wird sehr starke Kritik laut.

Zwar fordert auch Staatspräsident Gül in einigen Punkten nach einer Nachbesserung, ob die allerdings umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. So meldet sich aus Deutschland auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Wort und nennt das Gesetz zur Internetkontrolle "inakzeptabel". In einer Pressemitteilung des europapolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Stübgen heißt es: 

"Das Gesetz, das den türkischen Behörden die Abschaltung von sozialen Medien und regierungskritischen Seiten im Internet ermöglicht, bleibt inakzeptabel - auch wenn Präsident Gül Nachbesserungen angekündigt hat. Wer die Meinungsfreiheit, welche zu den wichtigsten demokratischen Grundsätzen der europäischen Verträge gehört, derart missachtet, kann nicht Mitglied der Europäischen Union werden. Es ist an der Zeit, dass die Europäische Union endlich die notwendigen Konsequenzen zieht und die laufenden Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aussetzt.

internet kontrolle 1Wir müssen feststellen, dass sich die Türkei unter ihrem Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan immer weiter von den europäischen Standards in der Meinungs- und Pressefreiheit entfernt. Der Umgang Erdogans mit Demonstranten und Kritikern seiner Politik steht im krassen Gegensatz zu den Forderungen nach einer stärkeren Unterstützung eines EU-Beitritts, welche er bei seinem jüngsten Besuch in Deutschland erneut erhoben hat."

Nach den Geschehnissen der letzten Monate in der Türkei eine sicherlich leicht nachvollziehbare Stellungnahme, die nur zu hoffen übrig lässt, das bei der Gesetzgebung zur Datenspeicherung in Deutschland besonders von eben dieser Bundestagsfraktion mit gleichem Maßstab gemessen wird und nur im konkreten Verdachtsfall Daten gespeichert und genutzt werden. Zwingende Voraussetzung zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit muss immer und überall eine richterliche Anordnung sein.

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