Urteil: YouTube-Sperre illegal sagt Verfassungsgericht
- Geschrieben von Portal Editor
Fast zwei Monate nach der Blockade der Videoplattform YouTube hat das Verfassungsgericht in Ankara die Sperre heute für unrechtmäßig erklärt. Das Gericht werde die Begründungen für ihre Entscheidung nun den entsprechenden Behörden zukommen lassen, meldete die türkische Nachrichtenagentur Anadolu.
Vor der Kommunalwahl im März hatte die Regierung zunächst den Kurznachrichtendienst Twitter und wenig später dann auch YouTube sperren lassen. Über diese soziale Netzwerke waren Telefonmitschnitte verbreitet worden, die Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und Angehörige seiner Familie dem Kreis der unter Korruptionsverdacht stehenden Führungselite der Regierungspartei als zugehörig betrachteten. Die Twitter-Sperre war schon wieder aufgehoben worden.
Am 6. März 2007 wurde in der Türkei der Zugriff auf YouTube erstmals gesperrt. Maßgeblich hierfür war ein Video, in welchem das Andenken an den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk beleidigt wurde, was nach dem Gesetz Nr. 5816 vom 25. Juli 1951 unter Strafe steht. Die längste durchgehende Sperre erfolgte nach Art. 8 Abs. 1 lit. b) des sogenannten „Internetgesetzes“[74] i.V.m. Art. 1 des Gesetzes Nr. 5816 von Mai 2008 bis Ende Oktober 2010.
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