Terrorgefahr: Reisehinweis für die Türkei verschärft

Bundesregierung verschärft Reisehinweis für die Türkei

Terrorgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln: Weil in der Türkei verstärkt mit Anschlägen gerechnet werden muss, mahnt das Außenministerium Reisende zur Vorsicht - speziell bei Besuchen in Istanbul.

Die türkische Luftwaffe fliegt seit dem 24.07.2015 Luftangriffe gegen PKK- und ISIS-Stellungen in Syrien und im Irak. Dies hat bisher keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ferienregionen.


Am 20.07.2015 gab es in der türkischen Grenzstadt Suruc infolge eines Anschlags mindestens dreißig Tote und rund einhundert Verletzte. Es besteht die Gefahr von weiteren terroristischen Anschlägen und Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen besonders in Grenznähe.


In der Nähe der syrischen Stadt Kobani / Ain al-Arab und an anderen Orten gingen zudem in letzter Zeit wiederholt Granaten aus Syrien auf türkischem Gebiet nieder. Seit dem Anschlag in Suruc kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK. Als Reaktion darauf kann es zu verstärkter Anschlagstätigkeit der PKK kommen. Bei Reisen über Land wird zu besonderer Umsicht und Vorsicht geraten. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf mögliche Anschläge auf die U-Bahn und Bushaltestellen in Istanbul.


Angesichts der angespannten Situation wird dringend empfohlen, sich nicht in der Nähe der Grenzen zu Syrien und Irak aufzuhalten und insbesondere Grenzanlagen zu meiden (siehe auch Hinweise unter „Reisen über Land“.) Es wird geraten, die Medienberichterstattung zur aktuellen Lage zu verfolgen.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Sanliurfa, Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Die aktuelle Berichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.


Deutsche, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, haben die Möglichkeit, sich elektronisch unter dem externen Link in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakir, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Mus, Tunceli, Sirnak, Hakkari und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

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