Löst das neue Tapu-Gesetz tatsächlich einen Immobilienboom aus?

Erneut soll der Grundbesitz oder Hauserwerb  für Ausländer in der Türkei erleichtert werden.

Jetzt sind angeblich Österreichische Firmen unter den Großinvestoren, so verlautet zumindest eine Meldung der  Zeitung "Hürriyet".

Erst kürzlich war es erneut zu einem Verkaufsstopp gekommen, da die neue Gesetzesgrundlage zunächst verabschiedet werden musste. Diese Gesetzesvorlage sah vor, das der Erwerb von Hausbesitz für Ausländer erneut erleichtert werden würde, was in der Folge bereits einen Boom im Immobilienmarkt ausgelöst haben soll. Nach Rücksprache mit einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Immobilienhändlern lassen sich diese Aussagen allerdings nicht bestätigen.

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Laut der „Hürriyet“ sollen allein im Mai Immobilien von rund 1,1 Milliarden Dollar an Ausländer verkauft worden sein. Das wäre der vierfache Verkaufswert des gesamten letzten Jahres, was aufgrund des Verkaufsverbots der letzten Monate  mehr als fragwürdig ist. Weiterhin vermeldet die „Hürriyet“, das vor allem zwei österreichische Großinvestoren für den Verkaufsboom gesorgt hätten. Die Namen der Firmen wurden allerdings nicht genannt.

Nach dem neuen Gesetz wurde die Obergrenze des gesetzlich zugelassenen Grundbesitzes von Ausländern auf bis zu 60 Hektar erhöht. Bislang galt als Obergrenze 2,5 Hektar. Wichtiger noch die Änderung bezüglich des Prinzips der Gegenseitigkeit: Darf ein Türke in dem entsprechenden Land Grundbesitz haben, so darf auch der Bewohner dieses Landes in der Türkei Grundbesitz haben. Dies war vor allem für arabische Interessenten bislang eine unüberwindbare Hürde, die jetzt aufgehoben ist.

Weiterhin sieht die Hürriyet die Türkei aufgrund der Eurokrise als echte Alternative zu einem Investment in Europa an. Hier rechnet man vor allem mit den Interessenten aus Russland und den arabischen Ländern, allein von hier werden rund 300.000 Investoren erwartet.

Wir werden auch weiterhin den Markt beobachten und entsprechend berichten. Allein unsere Gespräche mit Erwerbern und Immobilienhändlern sehen diese angekündigte  Entwicklung  jedoch auch mit einer gewissen Skepsis. Wir möchten Sie an dieser Stelle noch einmal besonders auf den folgenden Umstand verweisen:

Erst mit Erhalt des Tapus (Grundbuchauszug) und einem notarisierten Kaufvertrag sind Sie rechtmäßiger Eigentümer einer Immobilie!

Es gelten im Übrigen fast die gleichen Gesetze wie in Europa! Trotz vieler widersprüchlicher Angaben bleiben Sie bitte exakt dieser Linie treu!

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