EuGH-Urteil - Türken nicht ohne Visa in EU einreisen
- Geschrieben von Portal Editor
Der Europäische Gerichtshof hält an Beschränkungen des Zuzugs oder des Besuchs von türkischen Staatsbürgern in die EU fest, selbst wenn dies der in Sondergesetzen geregelten Dienstleistungsfreiheit widerspricht.
So kann im Ergebnis jedes Mitgliedsland nach wie vor die Zuwanderung oder Einreise von türkischen Staatsbürgern selbst einschränken. Die nationalen Einreisebeschränkungen werden damit höher bewertet als die in einem Assoziierungsabkommen vereinbarte wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Leyla Ecem Demirkan, eine türkische Staatsbürgerin
Das Urteil geht auf einen Fall einer Türkin zurück. Leyla Ecem Demirkan, eine türkische Staatsbürgerin, hatte dagegen geklagt, dass ihr deutsche Behörden ein Visum verweigert hatten. Sie machte für den Besuch bei einem Familienangehörigen in Deutschland zum einen das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei geltend und zum anderen die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. Demnach müsste sie berechtigt sein, eine Dienstleistung in einem EU-Land in Anspruch zu nehmen. Laut einem früheren EuGH-Urteil dürfe zwischen aktiver und passiver Dienstleistungsfreiheit nicht unterschieden werden.
Der EuGH teilte diese Argumentation nicht. Die Freizügigkeit innerhalb der EU gelte nur für Unionsbürger und sei nicht Gegenstand des 1963 abgeschlossenen Assoziierungsabkommens mit der Türkei, so die Begründung der Richter. Auch die freie Einreise auf Grundlage der Dienstleistungsfreiheit sei nicht gegeben. Das Assoziierungsabkommen habe nämlich nicht die Förderung des europäischen Binnenmarkts, sondern die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Türkei zum Ziel.
Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei sieht tatsächlich vor, dass sich die Vertragspartner von den Vorschriften des EWG-Vertrags über den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten leiten lassen, um untereinander Beschränkungen aufzuheben. Außerdem gibt es ein Zusatzprotokoll aus dem Jahr 1970, in dem neue Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Beitrittskandidaten Serbien, Montenegro und Mazedonien
Nach diesem in der Türkei mit Spannung erwarteten Urteil dürfte Ankara den Druck auf die EU verstärken. Die türkische Regierung fordert seit Jahren die Abschaffung der Visapflicht. Seit die Bürger der Beitrittskandidaten Serbien, Montenegro und Mazedonien ab dem Jahr 2009 frei in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einreisen dürfen, fühlt sich die Türkeibenachteiligt. Immer wieder hat die Regierung in Ankara ein Rücknahmeabkommen für abgewiesene Asylwerber mit der Erteilung der Visafreiheit verknüpft. Ankara drängt zu Recht auf Reisefreiheit.
Mehrfach schon haben wir über die Problematik der Reisefreiheit für türkische Staatsbürger berichtet, die vor allem für Geschäftsleute zu erheblichen Problemen und Belastungen führen, was wiederum im absoluten Widerspruch zu den guten geschäftlichen Beziehungen der Firmen untereinander in beiden Ländern steht. Warum man nicht in der Lage ist, zwischen Geschäftsreisenden und Urlaubern einerseits und Asylantragstellern andererseits zu unterscheiden, bleibt nach wie vor als Frage im Raum. Längst ist die Zeit vorbei, das türkische Reisende mit Asylantragstellern in einer Kategorie geführt werden müssen. Und wer in die EU einreisen will, wird Wege und Möglichkeiten finden. Den illegalen Zuzug oder die Manipulationen bei bereits eingereisten Personen verhindern diese Visa Regularien auf keinen Fall.
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