Weinblätter für Sarma am Flughafen konfisziert

Weinblätter für Sarma am Flughafen

International werden Verstöße gegen Zollbestimmungen und Artenschutzbestimmungen an Flughäfen streng geahndet. Gerade in der Reisezeit passiert es leider oft, dass man gegen Bestimmungen unbewusst verstößt.

Was letztendlich eine Bestrafung aber nicht verhindern kann. Information ist deshalb oberstes Gebot.

Jedem sind die Regelungen hinsichtlich des zollfreien Einkaufens von Zigaretten und Alkoholika bekannt, so sollten Verstöße gegen Zollgesetze diesbezüglich eigentlich nicht mehr aus Unwissenheit passieren. Gleiches gilt für Tabak, Schmuck und Medikamente. Auch hier sind Regeln eng gefasst und werden entsprechend geahndet. Häufig sind es die Zoll- und Artenschutzbestimmungen unscheinbarer Fundstücke oder Souvenirs, mit denen manche Passagiere nicht zurechtkommen. Da werden Muscheln oder Korallen am Strand als mutmaßliches Strandgut gefunden und dann als Souvenir im Flieger mit nach Hause genommen. Doch dann ist am heimischen Zoll plötzlich Schluss mit lustig. Artenschutz, heißt es trocken vom Zollbeamten.

Elfenbein oder Schlangenledergürtel sind dabei allgemein als dem Artenschutz zugeordnete Produkte geläufig, viele andere Tiere und Pflanzen allerdings nicht. Mittlerweile sind über 30.000 Arten durch Gesetze geschützt, wie soll der einzelne Flugreisende wissen, welche?

Ein Rückflugpassagier aus der Türkei hatte jetzt 7 Kilogramm Weinblätter im Gepäck, ohne die dazu notwendigen Papiere über Ursprung und Einkauf. Ein Mitbringsel aus dem elterlichen Garten, das er zur Herstellung gefüllter Weinblätter (Sarma) nutzen wollte. Doch auch diese versuchte Einfuhr verstößt gegen den internationalen Pflanzenschutz.

Wichtig! Wer den grünen Durchgang beim Zoll geht, gibt damit an, dass er nichts zu verzollen hat. Besonders auf diese Leute werfen die Zöllner ein wachsames Auge.

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