Pressefreiheit oder Geheimnisverrat - 52 Jahre?

Pressefreiheit oder Geheimnisverrat

Erneut sorgt die türkische Justiz für Schlagzeilen, die einmal mehr den schwierigen und teilweise gefährlichen Job regierungskritischer Journalisten in der Türkei verdeutlicht: zwei Reporter sollen fast lebenslänglich inhaftiert werden, weil sie in einem Artikel ein geheimes Dokument veröffentlicht haben.

Aus der Anklageschrift gegen den Reporter Mehmet Baransu geht hervor, das die Staatsanwaltschaft diese hohe Gefängnisstrafe von 52 Jahren Haft fordern wird. Gleiches Strafmass ist auch für einen Kollegen Baransus beantragt, so zumindest berichtet die regierungskritische Zeitung "Taraf" am gestrigen Freitag.

In ihrem Artikel wird über die Überwachung der Anhänger des islamischen Predigers Fethullah Gülen berichtet, die im Auftrag der Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan erfolgt sein soll. Erdogan betrachtet Gülen persönlich und damit auch seine Anhängerschaft als Staatsfeinde, die ihn und seine Regierung stürzen will.

Zwar wird von der Regierung Erdogan das von Baransu veröffentlichte Papier als echt bezeichnet, es sei jedoch zu keinem Zeitpunkt zur Umsetzung des darin aufgeführten Beschlusses zur Überwachung von Gülen Anhängern gekommen. Einmal mehr zeigt sich das Problem Pressefreiheit in der Türkei mit seinem wahren Gesicht und die hohe Strafforderung dürfte die Debatte über die Beschränkungen der Pressefreiheit in dem noch EU-Bewerberland wieder anfachen.

Der eingeschaltete Anwalt der Zeitung "Taraf", Herr Veysel Ok, bestägte auf Nachfrage den Eingang der Klageschrift und betonte dabei, dass die beiden Reporter in ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit nur von der von der Verfassung garantierten Pressefreiheit Gebrauch gemacht hätten und rechtfertigte somit die Veröffentlichung des Dokuments.

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