Alaturka Journal jetzt als eingetragenes Warenzeichen

Nach einem mehrjährigem Auf und Ab und der Erstellung aufwendigem Schriftverkehrs ist es endlich gelungen, das das „Alaturka Journal“ jetzt als eingetragenes Warenzeichen der Firma Dese Design registriert wurde.

Hintergrund unseres Bestrebens war unter anderem die Möglichkeit der weiteren Absicherung unserer Inhalte, Bilder und Texte, die doch immer wieder gerne von anderen Unternehmungen, meist ohne jegliche Nachfrage und vor allem ohne Quellenangabe für eigene Zwecke genutzt oder verbreitet wurden.

„Eine Marke oder ein Markenzeichen (englisch trademark) – früher auch unter dem einseitigen Begriff Warenzeichen bekannt – ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oderDienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“

„Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte immaterielle Monopolrechte, oft auch als geistiges Eigentum bezeichnet.“

„Der Markeninhaber hat gegen einen Verletzer einen Unterlassungsanspruch gegen die kennzeichenmäßige Benutzung der Marke, sofern das verwendete Zeichen mit der eingetragenen Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist und das Zeichen für identische oder ähnliche Dienstleistungen oder Waren verwendet wird, für die die Marke eingetragen ist (umgangssprachlich „Markenpiraterie“). Vom Verletzer kann Unterlassung, Beseitigung durch Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke versehenen Waren oder zumindest Entfernung der Marke, Auskunft über den Umfang der Benutzung und Schadenersatz verlangt werden. Der Schadenersatz kann auf drei verschiedene Weisen berechnet werden: Der Markeninhaber kann Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, Herausgabe des Verletzergewinns oder Ersatz der eigenen Mindereinnahmen verlangen. Auf Antrag (vgl. Strafantrag) des Verletzten wird auch eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet.“

(wikipedia: eingetragenes Warenzeichen)

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