Einreisebestimmungen in die Türkei

Zoll- und Einreisebestimmungen

Seit dem Aufbau eines europäischen Binnenmarktes gelten i.A einheitliche Einfuhrbestimmungen für Waren aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland (hier Türkei) in ein Land der Europäischen Union. 

Im Zuge des Angleichs an Europäische Gesetzgebung sind die Einfuhrmengen und Summen bei Import in die Türkei fast angeglichen. Bei Zweifeln, bitte überprüfen lassen bevor es Probleme mit der Nachverzollung gibt. Zollfreie Warenmengen sind Freimengen, die zollfrei in die EU importiert werden dürfen. Diese Mengenangaben gelten für Erwachsene ab 17 Jahren)

Zollfreie Warenmengen

Tabak:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Gew. 3g / Ziga-rillo) oder 50 Zigarren oder 250g Drehtabak.

Alkohol:
1 Liter Schnaps (Alkohol) 22% vol. oder 2 Liter Schaum- bzw. Likörwein (Alkohol) 22% vol.

Zollsätze für Warenwerte
bis 175 EUR:
Bei der Einreise über einen internationalen Flughafen der europäischen Union dürfen Waren, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch sind, im Wert bis 175,- EUR zollfrei in die EU eingeführt werden.

175 - 350 EUR:

Hier gilt bei der Einreise mit dem Flugzeug ein vereinfachter Steuersatz für alle Waren von 13,5 Prozent. (Ausnahmen: Kaffee, alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren, Kraftstoffe). Werden Waren im Wert über 350 EUR in die EU importiert, muss alles voll versteuert werden. Zu den in Deutschland üblichen 16 Prozent MwSt. muss die importierte Ware zusätzlich noch mit dem einem Warenzollsatz versteuert werden. Der Warenzollsatz liegt zwischen 2% und 15%. Der Warenzollsatz liegt für Fahrräder beispielsweise bei 15% und für Kleidung bei 3%.

Ein- und Ausfuhrsendungen

Alle Sendungen, die die Wertgrenze von 1.000 € überschreiten, müssen schriftlich angemeldet werden. Hierbei die Ausnahme: Erfolgt die Einreise in die EU über den Landweg bzw. Seeweg ist ein Warenwert ab 125 EUR steuerpflichtig. (z.B bei der Einreise aus Polen oder Tschechien).

Für die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen gelten viele Sonderbestimmungen. Bitte beachten Sie diese unbedingt. Sprechen Sie mit Ihrem Touringclub!

Weitere Informationen allerdings nur in Englischer Sprache auch unter:
Web :www.turing.org.tr

Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsbürger, die nicht länger als drei Monate in der Türkei bleiben, brauchen nur den Reisepass oder den Personalausweis. Weitere Informationen erhalten Sie beim:

Auskünfte

Informationsbüros für Touristen sind in der Türkei durch grüne Schilder mit einem weißen "i" gekennzeichnet. Sie befinden sich in allen größeren Städten (geöffnet von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr).

Bitte lesen Sie auch:

Eine Wanderung zum Hexentanzplatz von Thale
Wanderwege auf den Berg der Götter dem Olymp

Geschichte

Kultur

Leben | Outdoor