Gravierende Änderung der Mautzahlungsweise Türkei

Gravierende Änderung der Mautzahlungsweise in der Türkei

Wer als Urlauber oder Geschäftsreisender mit PKW, LKW oder Wohnmobil durch dieTürkei reist, trifft an einigen türkischen Autobahnen auf Mautstationen, die vergleichbar dem LKW-Maut auf deutschen Straßen funktionieren.

Auch in der Türkei müssen Straßenbenutzungsgebühren in Abhängigkeit von der Länge der Benutzung oder bei besonderen Baukonstruktionen, wie Beispielsweise bei einer der Bosporus Brücken in Istanbul, gezahlt werden. Dies geschieht dabei nicht in Form einer Vignette, wie sie aus Österreich, der Schweiz, Slowenien oder anderen Ländern bekannt ist, sondern in Form von so genannten OGS-Geräten, die für das jeweilige Fahrzeug angeschafft und registriert werden müssen, dann via Bankkonto aufgeladen werden und automatisch an den Mautstationen ausgelesen und der zu zahlende Betrag abgebucht wird. Soweit so gut, ein funktionierendes System, sogar im fernen Südostanatolien. Für den Besucher allerdings eine kaum lohnende Anschaffung, zumal u.U. eine Kaution hinterlegt werden muss. Bislang gab es für den Ferienfahrer oder einmaligen Nutzer türkischer Autobahnen die sogenannte KGS-Karte.

Im Format einer Scheckkarte konnte man sich diese Karte an den Mautstellen kaufen, sie entsprechend der gewünschten Nutzung durch einen Automaten aufladen und dann den zu zahlenden Betrag in einer getrennt angezeigten Fahrspur von der KGS-Karte abbuchen lassen. Zu oft haben wir Europäern aus der Patsche geholfen, die z.B. bei Izmir auf die Autobahn Richtung Aydin gefahren waren, ohne sich vorab eine KGS-Karte beschafft zu haben. Sehr gefährlich ist es sogar, in die falsche Spur z.B. in die OGS-Spur einzufahren, da die OGS-Nutzer meist mit großer Geschwindigkeit durch die Mautstation hindurch fahren und nicht damit rechnen, das dort ein Kartennutzer falsch eingefahren ist.

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Seit dem 1. Januar des Jahres 2013 ist nun auch dieses KGS-System durch ein neues System ersetzt worden. KGS-Karteninhaber können zwar ihr bestehendes Guthaben noch „abfahren“, sollten sich aber möglichst umgehend die einer Vignette ähnelnden HGS- Karte besorgen. Auch hierzu muss das entsprechende Fahrzeug über die Mautstationen registriert werden. Diese Aufgabe hat an den Maut-Stationen die türkische Post PTT übernommen. Ist das Fahrzeug registriert und sein Benutzer durch Angabe seiner Handytelefonnummer vermerkt, zahlt man auch hierfür einen bestimmten Betrag ein, der dann abgefahren werden kann. Dabei ist dieses HGS-System auch automatisiert worden. Mit dem Einzahlen des Betrags, z.B. 35,- TL, erhält man die HGS- Vignette, die einen elektronischen Chip enthält, klebt die Vignette in Höhe des Rückspiegels in das Fahrzeuginnere und schon kann die Fahrt beginnen. Bei der Einfahrt in eine gebührenpflichtige Autobahn wird das Fahrzeug automatisch registriert und bei der Ausfahrt auch wieder ausgebucht. Dazu fährt man mit etwa 30 km/h in die HGS-Station ein, bitte nicht mit der OGS-Station verwechseln, sieht umgehend eine grüne Ampel aufleuchten, die die freie Weiterfahrt anzeigt. Der Nutzungsbetrag ist jetzt bereits vom Guthaben abgebucht worden. Bitte wirklich nicht zu schnell in die Mautstelle einfahren, da hier teilweise auch Radargeräte installiert sind und die Polizei im Ausfahrtbereich schon wartet. Hat man mehrfach Autobahnen benutzt, kommt jetzt die Handynummer ins Spiel. Bei zu niedrigem Kontostand wird per SMS eine Mitteilung geliefert, die anzeigt, dass ein Wiederaufladen notwendig wird. Dies kann entsprechend an der Mautstelle passieren, an jeder PTT Poststelle und / oder auch an vielen Banken, die sich dem Vertrieb der Straßennutzungsgebühr angeschlossen haben.

Auch bereits lange vor der Türkeifahrt kann man sich diese Chipvignette besorgen, so wird sie auch in den Zweigstellen türkischer Banken (Ziraat Bank) in Deutschland angeboten, sicherlich kurzfristig auch über den ADAC oder andere Anbieter, auch das Internet wird kurzfristig Möglichkeiten anbieten. Bislang gibt es noch wenig Autobahnkilometer in der Türkei, die hier zu Lande mit „Otoyol“ bezeichnet wird und über grüne Hinweisschilder gekennzeichnet sind. Im Moment umfasst das türkische Autobahnnetz etwa 2036 Kilometer, die bis 2023 auf 4.773 Kilometer ausgebaut werden sollen. Dabei sind alle Autobahnen mindestens 6-spurig, teilweise durchgängig beleuchtet und es gilt trotz gutem Ausbaustandards eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h. Autobahnen sind in der Türkei noch relativ jung. So gab es im Jahr 1980 lediglich 27 Kilometer Autobahnstrecke in Istanbul. Die Durchnummerierung erfolgt in Istanbul mit einstelligen Zahlen, im Bereich Adana zweistellig mit fünf beginnend (A3, A4, A31, A32, A21, A51, A52 und A53).

Die Gebührenhöhe beträgt in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp und der Fahrzeuggröße nur geringe Beträge, die zwischenzeitig aber auch schon wieder verändert wurden. Hier einige Grundwerte:

- Kategorie 1 gilt für Motorräder und Fahrzeuge mit einem Achsabstand von weniger als 3,25 Meter

- Kategorie 2 gilt für Fahrzeuge mit zwei Achsen und mehr als 3,25 Meter achsabstand

- Kategorie 3 gilt für Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen Autobahn

                                 Kat. 1    Kat.2    Kat.3

Edirne â€“ Istanbul         5,50      5,50       10,00

Istanbul â€“ Bolu            5,50      5,50      10,00

Bolu â€“ Ankara             2,25      2,25        4,25

Izmir â€“ Aydin              2,75      2,75        4,25

Cesme – Izmir            1,75      1,75        4,25

Icel – Gaziantep          3,11      5,50        5,50

Ponzati – Camtepe     1,75       1,75        4,25

Erzin – Andana          1,75       1,75        3,75

Istanbul                     3,25      8,00 - Fatih-Sultan-Mehmet-Brücke* und Bogazici Brücke

* Die Gebühr wird nur vom europäischen ins asiatische Teil der Türkei berechnet. Umgekehrt ist die Passage frei.

Lediglich diese 6 Autobahnstrecken sind heute gebührenpflichtig, alle anderen, auch die Schnellstraßen, sind gebührenfrei. Die zu zahlende Maut errechnet sich dabei aufgrund der Nutzungslänge, auch Tunnel oder andere teure Konstruktionen sind Maut frei. Ausnahme bilden nur die Bosporus Brücken in Istanbul, beide Hängebrücken, die Bosporus-Brücke und die Fatih-Sultan-Mehmet-Brücke in Istanbul, die den europäischen Teil mit dem asiatischen Teil der Stadt verbinden. Die Brücken sind nur in Richtung asiatische Seite mautpflichtig, umgekehrt ist die Passage frei!

Eine weitere türkische Besonderheit!

Dem europäischen Nutzer türkischer Autobahnen ist mit Sicherheit eine außergewöhnliche Besonderheit aufgefallen, der dringend Einhalt zu gebieten ist.

- Und ist das Fahrzeug noch so langsam unterwegs, es nutzt die mittlere Spur!

Schon mehrfach haben wir Autofahrer, ob dieser Merkwürdigkeit angesprochen – eine plausible Antwort hat es indes noch nicht gegeben. Dabei ist dieses Verhalten, das auch von Überlandbussen und vielen LKW konsequent praktiziert wird, ein ganz erhebliches Fahrrisiko. Oftmals ist über dutzende Kilometer die rechte Spur völlig ohne jeden Verkehr. Die mittlere Spur stark frequentiert und die Nutzung der linken Spur durch überholende Busse oder LKW zumindest von bremsender Wirkung. Das viele Fahrzeugführer also die freie rechte Spur zum Überholen nutzen, ist geradezu nachvollziehbar.

Warum es nicht ein Rechtsfahrgebot mit entsprechenden Hinweisen an den Routen gibt, ist für uns nicht nachvollziehbar. Zu oft schon haben wir wirklich gefährliche Fahrmanöver aufgrund dieses merkwürdigen Verhaltens gesehen. Vielleicht trägt ja auch dieser Bericht zur Beilegung dieser Unsitte ein wenig bei.

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