EGMR: Türkei missachtet journalistischen Quellenschutz

EGMR: Türkei missachtet Quellenschutz von Journalisten

Die Türkei muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte den Schutz journalistischer Quellen und die Meinungsfreiheit der Presse mehr achten.

Das Kammerurteil von Dienstag in Straßburg betraf die Konfiszierung von Computern und Dokumenten der Redaktion des politischen Magazins «Nokta». Das Magazin hatte 2007 auf der Grundlage vertraulicher militärischer Informationen über eine Klassifizierung von Medien berichtet, die «positiv» oder «negativ» über die türkischen Streitkräfte berichteten.

Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist dieser Verstoß gegen den Quellenschutz von Journalisten völlig überzogen und «in einer demokratischen Gesellschaft nicht erforderlich». Die Berichterstattung über die Streitkräfte sei interessant für die Öffentlichkeit, befanden die Richter. Den Klägern der Zeitschrift sprach der EGMR über 8000 Euro Schadensersatz zu.

So wie die Zeitschrift kam auch der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die Durchsuchung der Redaktion darauf abzielte, den oder die Auskunftgeber zu identifizieren. «Dieses Vorgehen könnte andere Informationsgeber davon abschrecken, die Öffentlichkeit über Themen in Verbindung mit den Streitkräften zu informieren», hieß es in der Urteilsbegründung. Eine Berufung kann beantragt werden, der Gerichtshof kann sie allerdings ablehnen.

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