Inzest-Fatwa nur ein "Übersetzungsfehler"?

Inzest-Fatwa nur ein

Erneut sorgte eine Fatwa der Religionsbehörde Diyanet in der Türkei für Empörung und berechtigte Aufregung – sexuelle Lust des Vaters auf die eigene Tochter!

In der vergangenen Woche hatte das Diyanet auf die Anfrage eines Gläubigen geantwortet, dass es aus Sicht mancher muslimischer Strömungen keinen Einfluss auf eine zukünftige Ehe habe, "wenn der Vater seine Tochter mit Wollust küssen würde". Es sei ebenfalls keine Sünde, wenn ein Vater seine Tochter" ansieht und dabei Lust empfinden würde". Allerdings: Das Mädchen müsse "älter als neun Jahre" sein.


Merklich um Schlichtung bemüht, erklärte der Amtsleiter der Religionsbehörde, Mehmet Görmez, die skandalöse Aussage und Publikation im Internet mit einem Übersetzungsfehler. Nach einem Sturm der Entrüstung wurde die Internetseite mit der angesprochenen Fatwa aus dem Netz genommen, Screenshots davon sind allerdings auch weiterhin im Umlauf. In seiner Rechtfertigung sagte Görmez dem staatlichen Fernsehsender TRT, die getätigte Antwort auf die Frage des Gläubigen basiere auf der falschen Übersetzung aus dem Arabischen. Normalerweise wäre die Standardantwort der Religionsbehörde auf diese oder ähnliche Fragen die folgende gewesen: Inzestuöse Lust ist aus der Sicht des Religionsamtes eine "pathologische Anomalie".


Immer wieder kommt es zu sehr fragwürdigen Formulierungen und Veröffentlichungen in den Koranauslegungen oder Übersetzungen durch das teilweise recht umstrittene Diyanet.

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