Das Rechtssystem der Türkei im Wandel

Das Rechtssystem der Türkei

Die Türkei ist seit 1923 eine Republik. In den 20 er Jahren wurde das  Rechtssystem des osmanischen Reiches abgeschafft und das laizistische europäische Kontinentalrecht übernommen.

Die Türkische Republik ist ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. So zumindest steht es in den Gesetzen geschrieben. Im Namen der Nation übt die Gesetzgebung der Nationalen Versammlung nach Maßgabe der in der Verfassung festgelegten Grundsätze aus. Der türkische Staat bildet mit seinem Hoheitsgebiet und mit seinem Volk ein unteilbares Ganzes und hat keine föderative Teilung. Deshalb basiert das Rechtssystem auf ein einheitliches System.

Alle Gesetze gelten überall. Außer der Nationalversammlung besteht keine gesetzgebende Kraft. Die Regierung darf in manchen bestimmten Fällen Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Außerdem kann der Ministerrat zur Anwendung der Gesetze und zur Ausführung gesetzlicher Ermächtigungen, Rechtsverordnungen erlassen, die Gesetze nicht verstoßen dürfen und der Vorprüfung durch den Staatsrat unterliegen. Das Ratspräsidium, die Ministerien und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, können Verordnungen erlassen, um die Anwendungen der ihren Tätigkeitsbereich beruhenden Gesetze und Rechtsverordnungen zu gewährleisten, soweit sie diesen nicht widersprechen.
Das türkische Recht basiert auf dem Kontinentalsystem

Das Zivilgesetzbuch ist im Jahre 1926 in Kraft getreten und wurde aus dem schweizerischen Zivilgesetzbuch rezipiert. Es ordnet Personenrecht, Familien- und Erbrecht, Sachenrecht. Das Schuldengesetzbuch von 1926 ist ein untrennbares Teil des Zivilgesetzbuches und ordnet die Schuldverhältnisse, Verträge, Schuldübernahme, Übertragung der Förderung; einzelne Schuldverhältnisse wie Kauf, Tausch, Miete, Darlehen, Dienstvertrag, Bürgschaft, Garantie usw. Beide Gesetze zusammen mit dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch ordnen die handelsrechtlichen Vorschriften ,über Handelsregister, Handelsunternehmen wie Kaufleute, Handelsmakler, Agentur, Vertreter, Handelsgesellschaften wie Offene-, Kommandit-, Aktiengesellschaften sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wertpapiere wie Scheck, Wechsel, gezogene Wechsel, Beförderungsgeschäfte, Seehandel und Versicherungsrecht. Viele Vorschriften dieser Gesetze stimmen mit der deutschen Gesetzgebung überein.

Die Gesetze

Der Devisenverkehr wird mit dem Gesetz zum Schutze der türkischen Währung geregelt. Sie werden die wichtigen Vorschriften dieses Gesetzes in den folgenden Seiten finden. Andere Gesetze, die die Wirtschaft regeln, sind folgende:Zollgesetz (1615), Bankengesetz (1985), Rechtsverordnung mit Gesetzeskraft über Versicherungwesen (1995), Kapitalmarktgesetz (1981), Leasinggesetz (1985), Rechtsverordnung mit Gesetzeskraft über Darlehenswesen (1985) Gesetz über Freihandelszone (1985), Gesetz über Zentralbank der Türkischen Republik (1970), Gesetz zum Schutz der Verbraucher (1995), Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft über industriellen Design, Marken und Patentrechte (alle drei 1995), Kartellgesetz (1994), Privatisierungsgesetz (1994).

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